Schritt 1: Kontakt aufnehmen – so einfach wie möglich
Sie erreichen AutoGutachter24 telefonisch unter 0221 29203790, per WhatsApp unter 0177 9807733 oder über das Kontaktformular auf dieser Website. Teilen Sie uns dabei kurz mit, wo und wie der Schaden entstanden ist, wo sich das Fahrzeug aktuell befindet – ob in einer Werkstatt, auf Ihrem Stellplatz oder noch fahrbereit auf der Straße – und welche Unterlagen Ihnen bereits vorliegen.
Für eine reibungslose Abwicklung halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Personalausweis oder Reisepass
- Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen (falls vorhanden)
- Kontaktdaten der Versicherung des Unfallverursachers
- Fotos vom Unfallort, sofern bereits vorhanden
Nach dem ersten Gespräch vereinbaren wir unmittelbar einen Besichtigungstermin. Eine Vollmacht sowie eine eventuelle Abtretungserklärung können Sie bequem digital online unterzeichnen – kein Postweg, kein Papierchaos.
Schritt 2: Fahrzeugbesichtigung – vor Ort oder in der Werkstatt
Die Besichtigung des Fahrzeugs findet in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme statt. Wir kommen zu Ihnen – an Ihren Stellplatz, Ihre Adresse oder direkt in die Werkstatt Ihrer Wahl. Alternativ können Sie das Fahrzeug in unserem Büro in der Franz-Kreuter-Str. 2, 50823 Köln, oder an unserer Niederlassung in Krefeld vorstellen. Unser Einsatzgebiet umfasst das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Während der Besichtigung dokumentieren wir alle sichtbaren und technisch relevanten Schäden fotografisch und messtechnisch. Wir prüfen dabei:
- Karosserie- und Lackschäden
- Strukturschäden und Rahmenvermessungen (soweit vor Ort möglich)
- Schäden an Fahrwerk, Antrieb und Technik
- Vorschäden und deren Abgrenzung zum aktuellen Ereignis
Die Besichtigung dauert je nach Schadensumfang zwischen 30 und 90 Minuten. Ihre Anwesenheit ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Schritt 3: Gutachtenerstellung und Versand an die Versicherung
Nach der Besichtigung erstellen wir das vollständige Schadensgutachten üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Das Gutachten enthält alle für die Schadensregulierung relevanten Positionen: Reparaturkosten auf Basis aktueller Ersatzteil- und Lohnkostenpreise, merkantiler Minderwert, Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden sowie Nutzungsausfall und Kostenpositionen für Mietwagen oder Unkostenpauschale.
Das fertige Gutachten übermitteln wir direkt und vollständig an die gegnerische Versicherung – per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder postalisch, je nach Anforderung. Sie erhalten selbstverständlich ebenfalls eine vollständige Kopie, digital und auf Wunsch in Papierform.
Haben Sie uns eine Abtretungserklärung erteilt, rechnen wir unsere Gutachterkosten nach ständiger Rechtsprechung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab. Für Sie entstehen in diesem Fall keine Honorarvorleistungen.
Schritt 4: Regulierung, Auszahlung und Reparaturbegleitung
Nach Eingang des Gutachtens ist die Versicherung verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Die Auszahlung des Schadensersatzes erfolgt in der Regel innerhalb von 10 bis 21 Werktagen nach Gutachteneingang – abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und der Komplexität des Schadens.
Sollte die Versicherung das Gutachten kürzen oder einen Gegenbefund in Auftrag geben, stehen wir Ihnen mit einer Nachbesichtigung oder einem Gegengutachten zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen fachlich und sachlich gegenüber der Versicherungsseite.
Entscheiden Sie sich für eine Reparatur, begleiten wir den Prozess auf Wunsch aktiv:
- Abstimmung mit der Werkstatt auf Basis unseres Gutachtens
- Kontrolle, ob alle gutachtlich festgehaltenen Positionen tatsächlich instandgesetzt werden
- Abnahme nach Reparatur mit Reparaturbestätigung, falls für die Versicherung oder einen späteren Verkauf erforderlich
Dieser letzte Schritt schützt Sie vor versteckten Restschäden und sichert den Werterhalt Ihres Fahrzeugs.
Digitale Vollmacht und Abtretungserklärung – alles online
Damit die Schadensabwicklung ohne Verzögerung starten kann, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sowohl die Sachverständigenvollmacht als auch eine etwaige Abtretungserklärung vollständig digital zu unterzeichnen. Sie erhalten nach dem ersten Kontakt einen individuellen Link, über den die Dokumente rechtssicher auf Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer signiert werden können – ohne Ausdrucken, ohne Postweg.
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine solche Abtretung an den Sachverständigen wirksam und verpflichtet die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung zur direkten Zahlung der Gutachterkosten an uns. Sie müssen das Honorar also in der Regel nicht vorfinanzieren. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum genauen Ablauf jederzeit unter 0221 29203790 – wir erklären Ihnen jeden Schritt persönlich.
So läuft es ab
- 1Kontakt & UnterlagenSie rufen an, schreiben per WhatsApp oder nutzen unser Onlineformular. Vollmacht und Abtretung unterzeichnen Sie digital – binnen Minuten.
- 2Besichtigung in 24 hWir kommen zu Ihnen oder Ihrer Werkstatt – in ganz NRW. Die Dokumentation vor Ort dauert je nach Schadensumfang 30 bis 90 Minuten.
- 3Gutachten in 24–48 hDas vollständige Schadensgutachten mit allen Kostenpositionen geht direkt an die Versicherung und an Sie – digital und auf Wunsch in Papierform.
- 4Regulierung & ReparaturbegleitungDie Versicherung zahlt auf Basis unseres Gutachtens; bei Kürzungen treten wir für Sie ein. Auf Wunsch begleiten wir auch die Reparatur bis zur Abnahme.
Das zeichnet uns aus
Das zeichnet AutoGutachter24 aus
Als unabhängiges Sachverständigenbüro sind wir keiner Versicherung und keiner Werkstattkette verpflichtet. Bei einem unverschuldeten Unfall tragen Sie die Gutachterkosten in der Regel nicht selbst: Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Kosten eines qualifizierten Kfz-Gutachtens zum erstattungsfähigen Schadensersatz und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Bei Kaskoschäden oder Privataufträgen teilen wir die anfallenden Honorarspannen – üblicherweise zwischen 150 und 850 Euro je nach Fahrzeugwert und Schadensumfang – transparent vor Auftragserteilung mit.
Häufige Fragen
- Wie schnell kann AutoGutachter24 nach einem Unfall zur Besichtigung kommen?
- In der Regel vereinbaren wir den Besichtigungstermin noch am Tag Ihrer Kontaktaufnahme und führen ihn innerhalb von 24 Stunden durch. Unser Einsatzgebiet umfasst ganz NRW, mit Standorten in Köln und Krefeld. Bei dringenden Fällen sprechen Sie uns bitte direkt unter 0221 29203790 an – wir finden in den meisten Fällen eine kurzfristige Lösung.
- Muss ich bei der Fahrzeugbesichtigung persönlich anwesend sein?
- Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich. Sind Sie nicht vor Ort, genügt es, wenn eine bevollmächtigte Person – zum Beispiel ein Werkstattmitarbeiter – Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. Alle notwendigen Vollmachten können Sie vorab digital unterzeichnen, sodass der Ablauf ohne Verzögerung startet.
- Wer zahlt das Gutachten, wenn ich den Unfall nicht verursacht habe?
- Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten für ein qualifiziertes Kfz-Gutachten nach ständiger Rechtsprechung vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Haben Sie uns eine Abtretungserklärung erteilt, rechnen wir direkt mit der Versicherung ab, sodass für Sie keine Vorleistung anfällt. Im Zweifelsfall klären wir die konkrete Situation gerne im Erstgespräch.
- Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?
- Kürzungen durch Versicherungen kommen vor, sind aber häufig nicht gerechtfertigt. In diesem Fall prüfen wir die Kürzungsgründe, stellen Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Stellungnahme zur Verfügung und führen bei Bedarf eine Nachbesichtigung durch. Auf ein fundiertes Gegengutachten können wir jederzeit zurückgreifen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen, sofern die Gegenseite eintrittspflichtig ist.
- Wie lange dauert es bis zur tatsächlichen Auszahlung durch die Versicherung?
- Nach Eingang des vollständigen Gutachtens bei der Versicherung liegt die übliche Bearbeitungszeit in der Regel zwischen 10 und 21 Werktagen. Die tatsächliche Dauer hängt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und einer etwaigen Prüfung durch den eigenen Gutachterdienst der Versicherung ab. Wir dokumentieren den Versandweg und können bei Verzögerungen mit konkreten Nachweisen nachfassen.
Alle Angaben sind Richtwerte und keine Rechtsberatung. Geprüft von Denis Sieger, Kfz-Sachverständiger · aktualisiert 11.10.2026.