Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Frechen stehen Betroffene oft unter Schock und wissen nicht, welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger mit langjähriger Erfahrung im Raum Nordrhein-Westfalen stehe ich Ihnen schnell, kompetent und auf Ihrer Seite zur Verfügung. Mit einem qualifizierten Unfallgutachten sichern Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung – und zahlen im Fall von Fremdverschulden keinen einzigen Euro aus eigener Tasche.
Unfallgutachten in Frechen
Ein Kfz-Gutachten ist nach einem Unfall mit Fremdverschulden die wichtigste Grundlage für Ihre Schadensregulierung. Es dokumentiert den Fahrzeugschaden exakt, bewertet den Reparaturaufwand und hält alle relevanten Schäden rechtssicher fest. Anders als ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vor Gericht und gegenüber Versicherungen vollständig anerkannt. Ich erstelle Ihnen ein umfassendes Schadensgutachten, das Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall berücksichtigt.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie das Recht haben, ihren Kfz-Sachverständigen völlig frei zu wählen. Dieses Recht ist in der Rechtsprechung fest verankert und gilt unabhängig davon, was Ihnen die gegnerische Versicherung empfiehlt. Versicherungen schlagen häufig eigene Gutachter oder Partnerbetriebe vor – diese arbeiten jedoch im Interesse des Versicherers, nicht in Ihrem. Als unabhängiger Sachverständiger bin ich ausschließlich Ihnen gegenüber verpflichtet und verfolge konsequent Ihre Interessen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Sie haben das Recht auf einen neutralen Experten.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Nach Ihrem Anruf oder Ihrer Nachricht per WhatsApp unter 0177 9807733 vereinbaren wir umgehend einen Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben oder am folgenden Tag. Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt wahlweise bei Ihnen zu Hause, an der Unfallstelle, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder an einem anderen Ort in und um Frechen. Nach der Besichtigung erstelle ich das Gutachten zügig und übermittle es Ihnen sowie auf Wunsch direkt an die zuständige Versicherung. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – ich übernehme den gesamten Prozess für Sie.
Kosten bei Fremdverschulden – Sie zahlen nichts
Gemäß § 249 BGB hat der Unfallverursacher – bzw. dessen Haftpflichtversicherung – sämtliche Kosten zu erstatten, die für die ordnungsgemäße Schadensregulierung entstehen. Dazu gehören ausdrücklich auch die Kosten für das Sachverständigengutachten. Das bedeutet: Wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, entstehen Ihnen für mein Gutachten keinerlei Kosten. Ich rechne die Gutachterkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen weder in Vorleistung treten noch langwierige Schriftwechsel führen.
Wertminderung & Nutzungsausfall – unterschätzte Ansprüche
Neben den reinen Reparaturkosten haben Unfallgeschädigte häufig Anspruch auf weitere Positionen, die ohne ein unabhängiges Gutachten oft übersehen oder von Versicherungen bewusst übergangen werden. Die merkantile Wertminderung berücksichtigt, dass ein unfallgeschädigtes Fahrzeug auch nach fachgerechter Reparatur auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist. Der Nutzungsausfall steht Ihnen für jeden Tag zu, an dem Ihr Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht – auch wenn Sie kein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen. Ich ermittle alle Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig und dokumentiere sie nachvollziehbar in meinem Gutachten, damit Sie das volle Ihnen gesetzlich zustehende Schadenersatz erhalten.
Totalschaden & Wiederbeschaffung
Nicht jeder Unfall endet mit einer Reparatur. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Ich ermittle beide Werte auf Basis aktueller Marktdaten und schütze Sie so davor, dass die Versicherung überhöhte Restwertangebote durch eigene Restwertbörsen durchsetzt. Mein Gutachten gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um Ihr Fahrzeug in Ruhe und zum fairen Preis zu veräußern.
Vor Ort in Frechen
Kfz-Gutachter vor Ort in Frechen und Umgebung
Frechen ist eine Stadt im Rhein-Erft-Kreis mit rund 50.000 Einwohnern und einer verkehrstechnisch anspruchsvollen Lage zwischen Köln und dem Umland. Zu den wichtigsten Stadtteilen zählen Frechen-Mitte, Königsdorf, Bachem, Buschbell, Grefrath, Habbelrath, Horrem und Neu-Bottenbroich. Das Stadtgebiet wird durch mehrere stark befahrene Verkehrsachsen geprägt: Die Bundesstraße B264 (Aachener Straße) ist als direkte Verbindung nach Köln eine der meistbefahrenen Straßen der Region und regelmäßiger Unfallschwerpunkt – insbesondere im Bereich der Auf- und Abfahrten sowie an den zahlreichen Kreuzungen im Stadtgebiet. Auch die L 183 und die Verbindungsstrecken rund um den Frechener Gewerbepark sowie die Anschlussstellen zur Autobahn A4 (Köln-Aachen) sind unfallträchtige Bereiche.
Ich komme zu Ihnen – egal ob in eine Werkstatt in Königsdorf, zu Ihrem Wohnort in Horrem oder direkt an die Unfallstelle in der Frechener Innenstadt. Die Begutachtung vor Ort ist selbstverständlich. Rufen Sie mich an unter 0221 29203790 oder schreiben Sie mir per WhatsApp an 0177 9807733 – ich bin schnell und unkompliziert für Sie da.
Ihr Gutachter für Frechen
Zuständig: unser Sachverständiger Giovanni Timperio aus Köln – ca. 12 km / 15 Min. Anfahrt nach Frechen.
Giovanni Timperio
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Köln · 02234 13 4850
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Frechen – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Köln aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
- VW Golf VIII 1.5 TSIAuffahrunfall · Köln13.173 € Gesamtschaden
- Mercedes C 200Parkschaden · Bonn6.653 € Gesamtschaden
- Opel Corsa FBagatellschaden · Wuppertal1.570 € Gesamtschaden
Häufige Fragen
- Muss ich als Unfallgeschädigter in Frechen das Gutachten selbst bezahlen?
- Nein. Wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde, ist dessen Haftpflichtversicherung gemäß § 249 BGB verpflichtet, die Kosten für das Sachverständigengutachten vollständig zu übernehmen. Sie gehen kein finanzielles Risiko ein und müssen nicht in Vorleistung treten.
- Kann ich als Unfallgeschädigter in Frechen den Gutachter selbst aussuchen?
- Ja, die freie Gutachterwahl ist Ihr gutes Recht. Sie sind nicht verpflichtet, einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen. Als unabhängiger Sachverständiger arbeite ich ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherungsgesellschaft.
- Wie schnell kann ich nach einem Unfall in Frechen einen Termin bekommen?
- In der Regel erhalten Sie noch am gleichen oder am nächsten Werktag einen Besichtigungstermin. Ich komme zu Ihnen – ob nach Hause, in die Werkstatt oder an die Unfallstelle. Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch unter 0221 29203790 oder per WhatsApp unter 0177 9807733.
