Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Hamm stehen Betroffene oft unter Schock und wissen nicht, welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Nordrhein-Westfalen stehen wir Ihnen schnell, kompetent und auf Ihrer Seite zur Verfügung – damit Sie nach einem Unfall nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben und Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.
Unfallgutachten in Hamm
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist die wichtigste Grundlage für Ihre Schadensregulierung. Es dokumentiert den genauen Unfallschaden, bewertet den Reparaturaufwand und sichert Ihre rechtliche Position gegenüber der gegnerischen Versicherung. Ohne ein unabhängiges Gutachten besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Schaden kleinredet oder wesentliche Positionen – wie Wertminderung oder Nutzungsausfall – gar nicht erst berücksichtigt. Wir erstellen für Sie ein vollständiges, gerichtsverwertbares Schadengutachten, das alle relevanten Schadenpositionen erfasst und Ihre Interessen konsequent vertritt.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie das Recht auf freie Gutachterwahl haben. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und wurde durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt. Beauftragen Sie einen von der Versicherung empfohlenen Gutachter, besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts – dieser ist wirtschaftlich von der Versicherung abhängig und daher nicht wirklich unabhängig. Als freier Kfz-Sachverständiger arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse.
Kostenübernahme bei Fremdverschulden – § 249 BGB
Wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, müssen Sie als Geschädigter die Kosten für das Sachverständigengutachten nicht selbst tragen. Gemäß § 249 BGB hat der Schädiger – bzw. dessen Haftpflichtversicherung – den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Schadensereignis bestanden hat. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und weitere Schadenspositionen. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie entstehen bei eindeutiger Fremdverschuldung keine Kosten.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Nach Ihrem Anruf oder Ihrer WhatsApp-Nachricht vereinbaren wir umgehend einen Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben oder am nächsten Werktag. Wir kommen zu Ihnen nach Hamm und begutachten das Fahrzeug vor Ort, ob in Ihrer Einfahrt, bei der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort. Anschließend erstellen wir das vollständige Gutachten zeitnah und leiten es direkt an die zuständige Versicherung weiter. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Auch wenn Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde, erleidet es einen merkantilen Minderwert: Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf in der Regel einen niedrigeren Preis als ein unfallfrei gefahrenes Fahrzeug. Diese Wertminderung ist ein anerkannter Schadensposten und muss von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Ebenso haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Ihnen Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht – auch ohne tatsächlich ein Mietfahrzeug genutzt zu haben. Wir ermitteln beide Positionen fachgerecht und sorgfältig, damit Sie keinen Cent verschenken.
Totalschaden & Restwert
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – ist eine besonders sorgfältige Begutachtung entscheidend. Versicherungen holen häufig Restwertangebote von überregionalen Restwertbörsen ein, die den Restwert künstlich hochsetzen und Ihre Entschädigung damit schmälern. Als unabhängiger Sachverständiger ermitteln wir den Restwert auf Basis des regionalen Marktes in Hamm und Umgebung. Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug an einen von der Versicherung benannten Aufkäufer zu verkaufen – auch das ist Ihr gutes Recht.
Vor Ort in Hamm
Kfz-Gutachter in Hamm – Wir kommen zu Ihnen
Hamm ist mit rund 180.000 Einwohnern eine der größten Städte im östlichen Ruhrgebiet und verfügt über ein weitverzweigtes Straßennetz, das täglich von tausenden Pendlern und Lkw-Fahrern genutzt wird. Besonders unfallträchtig sind erfahrungsgemäß die viel befahrene Weststraße und die Marker Allee im Stadtbezirk Mitte, der Kreuzungsbereich an der B63 (Soester Straße) sowie die Auffahrten zur A1 und A2, die Hamm als wichtigen Verkehrsknotenpunkt im westfälischen Raum auszeichnen.
In den Stadtbezirken Bockum-Hövel, Heessen, Pelkum, Rhynern und Uentrop kommt es regelmäßig zu Vorfahrtsverletzungen und Auffahrunfällen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen. Auch der Bereich rund um den Hammer Bahnhof und die Innenstadt zählt zu den verkehrsreichen Zonen mit erhöhtem Unfallrisiko.
Als regionaler Kfz-Sachverständiger kennen wir die lokalen Gegebenheiten und sind schnell vor Ort – egal ob in Hamm-Mitte, Herringen, Bockum-Hövel oder einem anderen Ortsteil. Wir begutachten Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen zuhause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Rufen Sie uns jetzt an oder schreiben Sie uns per WhatsApp: 0221 29203790 bzw. 0177 9807733.
Ihr Gutachter für Hamm
Zuständig: unser Sachverständiger Sezgin Cömlek aus Moers – ca. 112 km / 135 Min. Anfahrt nach Hamm.
Sezgin Cömlek
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Moers · 02381 29 4485
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Hamm – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Moers aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
Alle Standorte in NRW →Häufige Fragen
- Muss ich die Kosten für den Kfz-Gutachter selbst bezahlen, wenn ich unschuldig bin?
- Nein. Bei eindeutiger Fremdverschuldung trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Sachverständigengutachten gemäß § 249 BGB. Wir rechnen in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass für Sie keine Vorleistung notwendig ist.
- Darf die Versicherung mir vorschreiben, welchen Gutachter ich beauftragen soll?
- Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen eigenen oder von ihr bevorzugten Gutachter aufzwingen. Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
- Wie schnell erhalte ich nach dem Unfall einen Begutachtungstermin in Hamm?
- Wir bemühen uns, Ihnen in der Regel noch am selben oder am darauffolgenden Werktag einen Termin anzubieten. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221 29203790 oder per WhatsApp unter 0177 9807733 – wir kommen zu Ihnen nach Hamm und begutachten Ihr Fahrzeug direkt vor Ort.
