Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Iserlohn stehen Betroffene oft unter Schock und wissen nicht, welche Schritte als Nächstes folgen müssen. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger unterstützen wir Sie schnell, kompetent und auf Wunsch direkt vor Ort – damit Sie zu Ihrem vollen gesetzlichen Schadensersatz kommen und sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Erholung und Ihren Alltag.
Unfallgutachten in Iserlohn
Ein professionelles Kfz-Gutachten ist die Grundlage für jeden berechtigten Schadensersatzanspruch nach einem Unfall. Wir dokumentieren den Fahrzeugschaden vollständig, bewerten den Zeitwert und den Restwert Ihres Fahrzeugs und ermitteln sämtliche erstattungsfähigen Schadenspositionen. Unser Gutachten ist gerichtsfest, anerkannt bei allen Versicherungen und bildet eine solide Basis, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Wir kommen zu Ihnen – ob am Unfallort, zu Hause, an Ihrer Arbeitsstelle oder in einer Werkstatt Ihres Vertrauens in Iserlohn.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie das Recht auf freie Gutachterwahl haben. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und gilt unabhängig davon, was Ihnen die gegnerische Versicherung empfiehlt oder welchen Prüfdienst sie beauftragt. Die Versicherung des Unfallverursachers ist nicht befugt, Ihnen einen bestimmten Sachverständigen vorzuschreiben. Als unabhängiger Gutachter arbeiten wir ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse einer Versicherung oder einer Werkstattkette. Beauftragen Sie uns, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung oder einem von ihr genannten Gutachter sprechen.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Wir wissen, dass Zeit nach einem Unfall kostbar ist. Deshalb bieten wir eine unkomplizierte und zügige Abwicklung: Rufen Sie uns unter 0221 29203790 an oder schreiben Sie uns über WhatsApp 0177 9807733 – wir melden uns in der Regel noch am gleichen Tag. Nach der Terminvereinbarung besichtigen wir Ihr Fahrzeug, fotografieren alle Schäden detailliert und erfassen alle relevanten Daten. Das fertige Gutachten erhalten Sie zügig, sodass Ihre Reparatur oder Abwicklung ohne unnötige Verzögerung beginnen kann. Auf Wunsch leiten wir das Gutachten direkt an die Versicherung weiter.
Kosten bei Fremdverschulden – für Sie kostenfrei
Wurde der Unfall durch eine andere Person verursacht, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr Gutachten vollständig. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB: Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadensereignis – dazu gehören auch die Kosten eines unabhängigen Sachverständigen. Sie müssen also nichts vorstrecken und tragen kein finanzielles Risiko. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Nur bei selbstverschuldeten Unfällen oder unklarer Haftungslage besprechen wir die Kostensituation vorab transparent mit Ihnen.
Wertminderung & Nutzungsausfall – oft vergessene Ansprüche
Neben dem eigentlichen Reparaturschaden haben Unfallgeschädigte häufig Anspruch auf weitere Positionen, die leicht übersehen werden. Die merkantile Wertminderung berücksichtigt, dass ein unfallbeschädigtes Fahrzeug – auch nach fachgerechter Reparatur – am Markt weniger wert ist als ein unfallfrei geführtes Fahrzeug. Dieser Wertverlust ist vom Unfallverursacher zu ersetzen. Ebenso steht Ihnen für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, eine Entschädigung zu: entweder als Mietwagenkosten oder als pauschaler Nutzungsausfallersatz. Wir ermitteln alle Ihnen zustehenden Positionen vollständig und lückenlos.
Totalschaden & Restwert
Wenn Ihr Fahrzeug wirtschaftlich nicht mehr reparierbar ist, spricht man von einem Totalschaden. In diesem Fall ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes maßgeblich für Ihren Schadensersatzanspruch. Besonders wichtig: Die Restwertangebote, die Versicherungen im Internet einholen, sind oft überhöht – und damit für Sie nachteilig. Als unabhängiger Sachverständiger ermitteln wir den Restwert auf Basis des regionalen Marktes in Iserlohn und Umgebung und schützen Sie so vor einer unberechtigten Kürzung Ihrer Entschädigung.
Vor Ort in Iserlohn
Kfz-Gutachter vor Ort in Iserlohn – wir kennen die Region
Iserlohn ist mit rund 94.000 Einwohnern die größte Stadt des Märkischen Sauerlands und verkehrstechnisch eng vernetzt. Die Bundesstraße B7 als zentrale Ost-West-Achse durch Stadtteile wie Letmathe, Hennen und die Innenstadt gehört zu den meistbefahrenen Straßen der Region und ist regelmäßig Schauplatz von Auffahrunfällen und Vorfahrtsverletzungen. Auch die B236 Richtung Hemer und Menden sowie die Kreuzungsbereiche am Seilersee und im Bereich Stadtmitte/Alexanderhöhe sind bekannte Unfallschwerpunkte.
In stark frequentierten Stadtteilen wie Sümmern, Drüpplingsen, Kesbern und dem Gewerbegebiet Heidestraße kommt es immer wieder zu Parkplatz- und Rangierunfällen sowie Kreuzungskollisionen. Wer in Iserlohn-Zentrum oder in den Randbereichen Richtung Werdohl oder Altena in einen Unfall verwickelt wird, profitiert von einem Gutachter, der die örtlichen Gegebenheiten kennt.
Wir kommen zu Ihnen – egal in welchem Stadtteil Sie sich befinden. Die Begutachtung erfolgt bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt in Iserlohn. Kontaktieren Sie uns unter 0221 29203790 oder per WhatsApp 0177 9807733 und wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin in Ihrer Nähe.
Ihr Gutachter für Iserlohn
Zuständig: unser Sachverständiger Giovanni Timperio aus Köln – ca. 93 km / 110 Min. Anfahrt nach Iserlohn.
Giovanni Timperio
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Köln · 02371 85 7708
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Iserlohn – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Köln aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
- VW Golf VIII 1.5 TSIAuffahrunfall · Köln13.173 € Gesamtschaden
- Mercedes C 200Parkschaden · Bonn6.653 € Gesamtschaden
- Opel Corsa FBagatellschaden · Wuppertal1.570 € Gesamtschaden
Häufige Fragen
- Muss ich das Gutachten selbst bezahlen, wenn der andere den Unfall verursacht hat?
- Nein. Bei eindeutigem Fremdverschulden trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Kosten des Gutachtens gemäß § 249 BGB. Sie müssen nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
- Darf mir die gegnerische Versicherung einen Gutachter vorschreiben?
- Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Gutachterwahl. Die Versicherung des Unfallverursachers darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen oder Prüfdienst aufzwingen. Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Gutachter, der ausschließlich in Ihrem Interesse handelt.
- Wie schnell kann ein Gutachter in Iserlohn zu mir kommen?
- In der Regel vereinbaren wir noch am selben oder am folgenden Werktag einen Besichtigungstermin bei Ihnen in Iserlohn oder Umgebung. Rufen Sie uns einfach unter 0221 29203790 an oder schreiben Sie uns über WhatsApp 0177 9807733 – wir reagieren schnell und kommen direkt zu Ihnen.
