Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Mülheim an der Ruhr stehen Betroffene oft unter Schock und wissen nicht, welche Schritte als Nächstes folgen sollten. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger unterstütze ich Sie schnell, kompetent und auf Wunsch direkt vor Ort – damit Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig und rechtssicher dokumentiert werden. Mit autogutachter24.com haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen in den Vordergrund stellt.
Unfallgutachten in Mülheim an der Ruhr
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist die Grundlage jeder berechtigten Schadensersatzforderung. Es dokumentiert den Fahrzeugschaden lückenlos, bewertet den Wiederbeschaffungswert, ermittelt den Restwert und hält alle relevanten Sachverhalte für die Versicherungsregulierung fest. Ich erstelle Haftpflichtschadensgutachten, Unfallgutachten sowie Kurzgutachten (Kostenvoranschläge) – je nach Art und Umfang des Schadens. Dabei arbeite ich unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Werkstätten, sodass Sie eine objektive Beurteilung erhalten.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass ihnen nach einem unverschuldeten Unfall das Recht auf freie Gutachterwahl zusteht. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben. Dieses Recht ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest verankert und ergibt sich aus dem Grundsatz der Naturalrestitution gemäß § 249 BGB. Lassen Sie sich nicht drängen, einen von der Versicherung beauftragten Prüfer zu akzeptieren – nehmen Sie Ihr Recht wahr und wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Nach Ihrem Anruf oder Ihrer WhatsApp-Nachricht an 0177 9807733 vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin – auf Wunsch auch am selben oder nächsten Tag. Die Fahrzeugbegutachtung findet bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder direkt bei der Werkstatt in Mülheim an der Ruhr statt. Anschließend erstelle ich das vollständige Gutachten mit Fotodokumentation, Schadenskalkulation und allen erforderlichen Bewertungen. Das fertige Gutachten erhalten Sie in digitaler Form – schnell und rechtssicher, damit die Schadensregulierung ohne unnötige Verzögerungen beginnen kann.
Kosten bei Fremdverschulden – Sie zahlen nichts
Wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Sachverständigengutachten vollständig. Das ist gesetzlich durch § 249 BGB geregelt: Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadensersatz, einschließlich der Kosten für eine sachverständige Schadensermittlung. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten oder mit der Versicherung verhandeln – ich übernehme die direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Lediglich bei selbstverschuldeten Unfällen oder ungeklärter Haftungslage sollte die Kostenfrage vorab besprochen werden.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen als Unfallgeschädigtem häufig weitere Positionen zu, die von vielen Versicherungen bewusst verschwiegen werden. Die merkantile Wertminderung berücksichtigt, dass ein repariertes Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist als ein unfallfrei gefahrenes Fahrzeug. Der Nutzungsausfall entschädigt Sie für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug repariert wird und Ihnen nicht zur Verfügung steht – auch wenn Sie kein Mietfahrzeug genommen haben. Ich ermittle beide Positionen sorgfältig und weise sie im Gutachten aus, damit Ihnen kein berechtigter Anspruch entgeht.
Weitere Gutachtenleistungen
Neben klassischen Unfallgutachten biete ich auch Oldtimerbewertungen, Fahrzeugbewertungen beim Kauf oder Verkauf sowie Gutachten zur Beweissicherung an. Gerade bei Streitigkeiten über den Fahrzeugzustand – etwa bei Gebrauchtwagenkäufen oder nach Vandalismus – schafft ein unabhängiges Sachverständigengutachten Klarheit und Rechtssicherheit. Kontaktieren Sie mich jederzeit unter 0221 29203790 oder per WhatsApp an 0177 9807733 – ich berate Sie kostenlos und unverbindlich.
Vor Ort in Mülheim an der Ruhr
Vor Ort in Mülheim an der Ruhr
Mülheim an der Ruhr ist eine lebhafte Ruhrgebietsstadt mit rund 170.000 Einwohnern und einem dichten Straßennetz, das täglich von tausenden Pendlern genutzt wird. Zu den verkehrsreichen Stadtteilen gehören Styrum, Heißen, Saarn, Dümpten, Broich und Speldorf – Bereiche, in denen sich Unfälle aufgrund hoher Verkehrsdichte besonders häufig ereignen.
Typische Unfallschwerpunkte finden sich entlang der B1 (Duisburger Straße), der Aktienstraße sowie an den Ein- und Ausfahrten der A40 und A3, die Mülheim an der Ruhr mit dem Ruhrgebiet und dem Rheinland verbinden. Auch auf der Friedrich-Ebert-Straße und im Bereich der Innenstadt kommt es regelmäßig zu Auffahrunfällen und Vorfahrtsverletzungen.
Als Kfz-Sachverständiger mit Einzugsgebiet Nordrhein-Westfalen komme ich selbstverständlich zu Ihnen – ob nach Hause in Saarn oder Mintard, an Ihren Arbeitsplatz in der City oder direkt zur Karosseriefachwerkstatt. Die Begutachtung vor Ort spart Ihnen Zeit und sorgt dafür, dass alle Schäden vollständig und fachgerecht erfasst werden.
Ihr Gutachter für Mülheim an der Ruhr
Zuständig: unser Sachverständiger Sezgin Cömlek aus Moers – ca. 23 km / 30 Min. Anfahrt nach Mülheim an der Ruhr.
Sezgin Cömlek
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Moers · 0208 991 0569
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Mülheim an der Ruhr – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Moers aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
- Audi A4 AvantHagelschaden · Münster14.260 € Gesamtschaden
- Skoda Octavia CombiTotalschaden · Dortmund26.093 € Gesamtschaden
- Ford FocusWildunfall · Paderborn10.543 € Gesamtschaden
Häufige Fragen
- Muss ich das Gutachten selbst bezahlen, wenn der andere Fahrer schuld ist?
- Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Sachverständigengutachten gemäß § 249 BGB vollständig. Ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – für Sie entstehen keine Kosten.
- Darf die Versicherung mir vorschreiben, welchen Gutachter ich beauftragen muss?
- Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Sachverständigen aufzwingen. Wählen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens – das ist Ihr gutes Recht und durch den Bundesgerichtshof bestätigt.
- Wie schnell kann ich in Mülheim an der Ruhr einen Gutachtertermin erhalten?
- In der Regel sind Termine noch am selben oder am nächsten Tag möglich. Rufen Sie mich einfach unter 0221 29203790 an oder schreiben Sie mir eine WhatsApp-Nachricht an 0177 9807733. Ich komme zur Fahrzeugbesichtigung direkt zu Ihnen nach Mülheim an der Ruhr – nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder zur Werkstatt.
