Welche Fahrzeuge begutachten wir?
Unser Leistungsspektrum im Nutzfahrzeugbereich umfasst alle gängigen Fahrzeugklassen des gewerblichen Einsatzes:
- Transporter und Kastenwagen (3,5 t zGG) aller Hersteller
- Leichte und schwere LKW bis 40 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
- Sattelzugmaschinen und Auflieger
- Anhänger – offen, gedeckt, Kühlanhänger
- Fahrzeuge mit Spezialaufbauten: Kofferaufbauten, Kühlkoffer, Ladebordwände, Hebebühnen, Kräne, Betonmischer, Tankaufbauten
- Kommunal- und Spezialfahrzeuge
Die Begutachtung von Nutzfahrzeugen erfordert andere Referenzwerte als bei Pkw – sowohl bei der Schadensbewertung als auch bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts. Wir greifen auf aktuelle Marktdaten spezialisierter Nutzfahrzeugbörsen zurück und kennen die fahrzeugspezifischen Reparaturkosten aus der Praxis.
Ausfallkosten und Betriebsunterbrechung – ein unterschätzter Schadensposten
Für Gewerbetreibende ist der Nutzungsausfall eines Fahrzeugs oft teurer als der eigentliche Blechschaden. Ein stehender 40-Tonner bedeutet nicht nur entgangene Frachterlöse, sondern in der Regel auch Vertragsstrafen, Personalkosten und Ersatzbeschaffungsaufwand.
In unserem Gutachten erfassen wir:
- Den täglichen Nutzungsausfallschaden auf Basis branchen- und fahrzeugspezifischer Kalkulationen
- Die zumutbare Reparaturdauer unter realistischen Werkstattbedingungen
- Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Mietfahrzeug gleicher Kategorie
- Bereits angefallene Betriebsstörungskosten mit Belegen
Nach ständiger Rechtsprechung hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen oder konkret schätzbaren Gewerbeschadens. Wir dokumentieren diesen Posten so, dass er einer gegnerischen Versicherung und notfalls einem Gericht standhält.
Aufbauten und Sonderausstattung richtig bewerten
Ein Nutzfahrzeug ist selten ein Serienprodukt. Ladekrane, Kühlmaschinen, Kofferaufbauten, Wechselsysteme oder Hydraulikanlagen erhöhen den Fahrzeugwert erheblich – und werden von Versicherungsgutachtern häufig zu niedrig angesetzt oder pauschal abgewertet.
AutoGutachter24 bewertet Aufbauten und Sonderausstattungen:
- Nach dem Wiederbeschaffungswert vergleichbarer Einheiten auf dem Gebrauchtmarkt
- Unter Berücksichtigung individueller Zulassungs- und Genehmigungskosten (z. B. ADR, Gefahrgut)
- Mit Prüfung, ob Aufbauten separat versichert oder im Fahrzeugwert enthalten sind
- Auf Basis von Herstellerdokumentationen und Fahrzeugbrief
Ein zu niedrig angesetzter Aufbauwert kostet Sie bares Geld. Unsere unabhängige Bewertung verhindert, dass Versicherungen diesen Posten kleinrechnen.
Flottenfahrzeuge: Gutachten für mehrere Fahrzeuge gleichzeitig
Speditionsunternehmen, Handwerksbetriebe oder Leasinggesellschaften verwalten oft ganze Fuhrparks. Sind mehrere Fahrzeuge von einem Ereignis betroffen – etwa Hagelschäden auf dem Betriebsgelände oder ein Unfall mit mehreren Anhängern – bieten wir koordinierte Sammelbesichtigungen an.
Vorteile der Flottenbearbeitung durch AutoGutachter24:
- Einheitliche Bewertungsgrundlage für alle Fahrzeuge eines Vorfalls
- Terminkoordination direkt mit dem Fuhrparkverantwortlichen
- Digitale Gutachtenübermittlung für schnelle Weiterverarbeitung in Ihrer Schadenssoftware
- Möglichkeit der Vor-Ort-Besichtigung auf Ihrem Betriebsgelände oder in der Werkstatt
Durch jahrelange Erfahrung mit gewerblichen Auftraggebern kennen wir die Anforderungen an dokumentierte Fahrzeugzustände für Leasing-Rückläufer, Kreditgeber und Versicherungsgesellschaften.
Was zeichnet AutoGutachter24 bei Nutzfahrzeuggutachten aus?
Als inhabergeführtes, unabhängiges Sachverständigenbüro arbeiten wir ausschließlich im Auftrag des Fahrzeug- oder Flotteneigentümers – nie für Versicherungsgesellschaften. Das bedeutet: Unser Gutachten ist auf Ihren maximalen Schadensersatz ausgerichtet, nicht auf schnelle Schadensregulierung im Sinne des Versicherers.
Konkret bedeutet das für Sie:
- Keine versteckten Abzüge durch versicherungsseitige Pauschalwerte
- Vollständige Dokumentation aller Schadenskomponenten in nachvollziehbarer Form
- Gutachten, die nach ständiger Rechtsprechung auch als Grundlage für Klageverfahren genutzt werden können
- Direkte Erreichbarkeit über ☎ 0221 29203790 oder WhatsApp 0177 9807733 – auch für Rückfragen nach Gutachtenerstellung
- Einsatz im gesamten NRW-Gebiet: von Köln und Krefeld bis Aachen, Dortmund und Bielefeld
So läuft es ab
- 1Schadensmeldung und TerminvereinbarungSie melden den Schaden telefonisch unter 0221 29203790 oder per WhatsApp. Wir vereinbaren kurzfristig einen Besichtigungstermin – auf Ihrem Betriebshof, in der Werkstatt oder am Schadenort.
- 2Fahrzeugbesichtigung und DokumentationWir besichtigen das Fahrzeug vollständig: Fahrgestell, Aufbau, Innenraum, Technik und Sonderausstattung. Alle Schäden werden fotografisch und messtechnisch erfasst.
- 3Kalkulation und GutachtenerstellungReparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und Ausfallkosten werden auf Basis aktueller Marktdaten ermittelt. Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen fertiggestellt.
- 4Übergabe und Unterstützung bei der RegulierungSie erhalten das Gutachten in digitaler und auf Wunsch in gedruckter Form. Bei Rückfragen der Versicherung oder Gegendarstellungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Kosten & wer zahlt
Das zeichnet uns aus – Transparenz bei Kosten und Abrechnung
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die vollständigen Gutachterkosten. Bei Eigenschäden (Kasko) oder Zustandsgutachten kalkulieren wir auf Basis des Schadensumfangs und der Fahrzeugkategorie – bei Nutzfahrzeugen typischerweise zwischen 350 und 900 Euro netto, abhängig von Fahrzeuggröße, Aufbauten und Komplexität der Ausfallschadenberechnung. Wir erstellen auf Wunsch vorab eine Kosteneinschätzung.
Häufige Fragen
- Begutachten Sie auch Fahrzeuge außerhalb von Köln?
- Ja, AutoGutachter24 ist im gesamten Gebiet Nordrhein-Westfalen tätig. Neben unserem Hauptsitz in Köln verfügen wir über eine Niederlassung in Krefeld. Besichtigungen sind auf Ihrem Betriebsgelände, in der Werkstatt oder am Schadenort möglich – in der Regel ohne zusätzliche Anfahrtspauschale im NRW-Kerngebiet.
- Kann ich als Unternehmen auch den Gewerbeschaden geltend machen?
- Ja. Nach ständiger Rechtsprechung hat der geschädigte Gewerbetreibende Anspruch auf Ersatz des konkret nachgewiesenen Nutzungsausfallschadens. Das umfasst entgangene Deckungsbeiträge, Ersatzfahrzeugkosten und – in begründeten Fällen – Vertragsstrafen. Unser Gutachten dokumentiert diese Posten so, dass sie gegenüber der gegnerischen Versicherung oder vor Gericht standfest sind.
- Wie lange dauert ein LKW-Gutachten?
- Die Fahrzeugbesichtigung dauert je nach Fahrzeuggröße und Schadensumfang zwischen 60 und 180 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen nach Besichtigung. Bei dringendem Bedarf – etwa zur Freigabe einer Reparatur – besprechen Sie dies bitte direkt mit uns.
- Was passiert, wenn die Versicherung meinen Schaden niedriger bewertet?
- In diesem Fall können Sie ein Gegengutachten oder ein Schiedsgutachtenverfahren beauftragen. AutoGutachter24 erstellt auch Gegengutachten auf Basis bestehender Versicherungsbewertungen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten für den Geschädigten ausreichender Nachweis gegenüber der Versicherung. Wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
- Können Sie Fahrzeuge mit Sonderaufbauten bewerten, für die es keine Marktpreise gibt?
- Ja. Für Unikate oder selten gehandelte Aufbaukombinationen greifen wir auf Herstellerpreislisten, Bauteildokumentationen und vergleichbare Einzelbewertungen zurück. Sofern ein offizieller Marktvergleich nicht möglich ist, dokumentieren wir die Bewertungsgrundlage transparent im Gutachten – das ist für gerichtliche und außergerichtliche Verfahren anerkannte Praxis.
Alle Angaben sind Richtwerte und keine Rechtsberatung. Geprüft von Denis Sieger, Kfz-Sachverständiger · aktualisiert 11.10.2026.