Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Bocholt stehen Betroffene oft unter Schock und wissen nicht, welche Schritte als Nächstes folgen sollten. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger mit jahrelanger Erfahrung in Nordrhein-Westfalen stehe ich Ihnen schnell, kompetent und auf Ihrer Seite zur Verfügung. Mein Ziel ist es, Ihren Schaden vollständig und rechtssicher zu dokumentieren – damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht.
Unfallgutachten in Bocholt
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist die Grundlage jeder seriösen Schadensregulierung. Ich erstelle für Sie ein detailliertes Schadensgutachten, das den Reparaturaufwand, den Wiederbeschaffungswert sowie mögliche Wertminderungen präzise erfasst. Das Gutachten dient als rechtssicheres Dokument gegenüber der gegnerischen Versicherung und verhindert, dass Sie auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben. Ob Totalschaden, Reparaturfall oder Bagatellschaden – ich begutachte jedes Fahrzeug sorgfältig und objektiv.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Nach einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben, steht Ihnen gemäß § 249 BGB das Recht auf freie Gutachterwahl zu. Das bedeutet: Sie dürfen selbst entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen – unabhängig von Empfehlungen der Versicherung des Unfallverursachers. Versicherungen schlagen häufig eigene Partnergutachter vor, die im Interesse des Versicherers handeln. Als unabhängiger Gutachter arbeite ich ausschließlich in Ihrem Interesse und bin keiner Versicherung verpflichtet.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Nach Ihrem Anruf oder Ihrer WhatsApp-Nachricht vereinbaren wir einen Begutachtungstermin – in der Regel noch am gleichen oder nächsten Tag. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort in Bocholt, bei Ihnen zu Hause, an der Werkstatt oder am Unfallort. Anschließend erstelle ich das Gutachten zeitnah und leite es direkt an die Versicherung weiter. Sie erhalten selbstverständlich ebenfalls ein Exemplar. Der gesamte Prozess ist für Sie so unkompliziert wie möglich gestaltet – ich kümmere mich um den Papierkram.
Kosten bei Fremdverschulden – für Sie kostenlos
Wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens vollständig. Das ist gesetzlich verankert und entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Sie müssen nichts vorstrecken und erhalten keine Rechnung – ich rechne direkt mit der Versicherung ab. Auch im Fall einer Teilschuld klären wir gemeinsam, welche Kosten übernommen werden. Rufen Sie mich einfach an: 0221 29203790
Wertminderung & Nutzungsausfall
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie neben den Reparaturkosten noch weitere Ansprüche geltend machen können. Dazu zählt die merkantile Wertminderung: Ein unfallbeschädigtes Fahrzeug ist am Markt weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug – selbst nach fachgerechter Reparatur. Diese Wertminderung ist einklagbar und wird von mir exakt ermittelt. Darüber hinaus steht Ihnen für jeden Tag, an dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, ein Nutzungsausfallentschädigung zu. Alternativ können Sie einen Mietwagen beanspruchen. Ich sorge dafür, dass alle Positionen lückenlos in Ihrem Gutachten erfasst werden.
Weitere Gutachtenarten
Neben dem klassischen Unfallgutachten biete ich auch Oldtimergutachten, Gebrauchtwagenbewertungen, Wiederbeschaffungswertgutachten sowie Kurzgutachten für geringfügige Schäden an. Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Gutachtentyp? Kontaktieren Sie mich unverbindlich per WhatsApp: 0177 9807733
Vor Ort in Bocholt
Bocholt und Umgebung – Begutachtung direkt vor Ort
Bocholt ist mit rund 75.000 Einwohnern eine der größten Städte im Westmünsterland und liegt im Kreis Borken, unmittelbar an der niederländischen Grenze. Die Stadt gliedert sich in Stadtteile wie Bocholt-Mitte, Suderwick, Stenern, Biemenhorst, Mussum und Holtwick. Als lokaler Sachverständiger kenne ich die Verkehrssituation in Bocholt genau.
Besondere Unfallschwerpunkte finden sich regelmäßig auf der viel befahrenen Kaiser-Wilhelm-Straße, dem Berliner Ring als wichtige Umgehungsstraße sowie an der Kreuzung Aa-Brücke und entlang der B67, die Bocholt mit dem Umland verbindet. Auch auf der Dinxperloer Straße in Richtung niederländische Grenze kommt es aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs immer wieder zu Unfällen.
Ich begutachte Ihr Fahrzeug direkt vor Ort – ob in einer Werkstatt in Bocholt-Mitte, auf einem Parkplatz in Mussum oder bei Ihnen zu Hause in Suderwick. Eine Anfahrt zu mir ist nicht erforderlich. Auch Einsätze in den Nachbargemeinden Rhede, Isselburg, Raesfeld und Borken sind selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie mich jetzt unter 0221 29203790 oder per WhatsApp 0177 9807733 – ich bin schnell für Sie da.
Ihr Gutachter für Bocholt
Zuständig: unser Sachverständiger Sezgin Cömlek aus Moers – ca. 56 km / 65 Min. Anfahrt nach Bocholt.
Sezgin Cömlek
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Moers · 02871 76 6078
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Bocholt – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Moers aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
- Audi A4 AvantHagelschaden · Münster14.260 € Gesamtschaden
- Skoda Octavia CombiTotalschaden · Dortmund26.093 € Gesamtschaden
- Ford FocusWildunfall · Paderborn10.543 € Gesamtschaden
Häufige Fragen
- Darf die Versicherung mir vorschreiben, welchen Gutachter ich beauftragen muss?
- Nein. Laut § 249 BGB haben Sie als Unfallgeschädigter das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen eigenen Partnergutachter aufzwingen. Sie entscheiden selbst, wer Ihr Fahrzeug begutachtet.
- Wie schnell kann ich in Bocholt einen Gutachtertermin bekommen?
- In der Regel biete ich Ihnen noch am selben oder am nächsten Werktag einen Termin an. Die Begutachtung erfolgt direkt vor Ort in Bocholt oder Umgebung – ganz ohne Anfahrt für Sie. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir per WhatsApp.
- Was kostet das Gutachten, wenn ich den Unfall nicht verursacht habe?
- Bei Fremdverschulden entstehen Ihnen keine Kosten. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Gutachterkosten vollständig zu übernehmen. Ich rechne direkt mit der Versicherung ab – Sie müssen nichts auslegen.
