Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Rees am Rhein stehen Betroffene oft unter Schock – und kurz darauf unter Druck: Die gegnerische Versicherung meldet sich, drängt auf schnelle Schadensregulierung und empfiehlt einen eigenen Gutachter. Doch als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, wer Ihren Fahrzeugschaden bewertet. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger mit Einzugsgebiet Nordrhein-Westfalen stehe ich Ihnen in Rees und Umgebung schnell, kompetent und auf Wunsch direkt vor Ort zur Verfügung.
Unfallgutachten in Rees
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist die wichtigste Grundlage für eine vollständige Schadensregulierung. Es dokumentiert nicht nur die sichtbaren Blechschäden, sondern auch verdeckte Schäden, die bei oberflächlicher Betrachtung leicht übersehen werden. Als zertifizierter Kfz-Sachverständiger erstelle ich für Sie ein gerichtsfestes Schadensgutachten, das alle relevanten Positionen erfasst: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert sowie Nutzungsausfall oder Mietwagenbedarf. Das Gutachten wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers anerkannt und bildet Ihre Verhandlungsbasis gegenüber der Versicherung.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass ihnen das Recht auf freie Gutachterwahl gesetzlich zusteht. Gemäß § 249 BGB hat der Schädiger – bzw. dessen Haftpflichtversicherung – den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Dazu gehört ausdrücklich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Versicherungsgebundene Gutachter stehen häufig in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis – ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Nach Ihrem Anruf unter 0221 29203790 oder einer Nachricht via WhatsApp an 0177 9807733 vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin – in der Regel noch am selben oder am nächsten Werktag. Die Begutachtung kann wahlweise bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder an einem anderen geeigneten Ort in Rees und der Region stattfinden. Nach der Besichtigung erstelle ich das Gutachten zeitnah und leite es direkt an die zuständige Versicherung weiter. Sie erhalten selbstverständlich ebenfalls eine Ausfertigung. Auf Wunsch begleite ich Sie durch den gesamten Regulierungsprozess und stehe als Ansprechpartner zur Verfügung, falls die Versicherung Positionen kürzen möchte.
Kosten bei Fremdverschulden – wer zahlt?
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, trägt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens vollständig. Sie müssen nichts vorstrecken und gehen kein finanzielles Risiko ein. Rechtsgrundlage ist wiederum § 249 BGB: Die Kosten eines erforderlichen Sachverständigengutachtens gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Die Versicherung zahlt direkt an mich – für Sie entstehen keine Kosten. Lediglich bei selbstverschuldeten Unfällen oder unklarer Haftungslage empfiehlt es sich, vorab die Situation gemeinsam zu besprechen.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Neben den reinen Reparaturkosten stehen Ihnen häufig weitere Schadenspositionen zu, die Versicherungen gerne verschweigen oder kleinrechnen. Die merkantile Wertminderung berücksichtigt, dass ein unfallinstandgesetztes Fahrzeug am Markt weniger wert ist als ein unfallfreies – selbst nach perfekter Reparatur. Der Nutzungsausfall entschädigt Sie dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht nutzen können, und zwar unabhängig davon, ob Sie tatsächlich ein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen. Beide Positionen werden in meinem Gutachten detailliert und nachvollziehbar ausgewiesen, damit Sie gegenüber der Versicherung auf sicherer Basis argumentieren können.
Auch bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert & Restwert
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine exakte Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert entscheidend. Die Differenz aus beiden Werten ergibt den Erstattungsbetrag der Versicherung. Versicherungen tendieren dazu, den Restwert durch eigene Restwertbörsen künstlich hochzurechnen – was Ihren Anspruch schmälert. Als unabhängiger Gutachter ermittle ich den regional realistischen Restwert auf Basis des örtlichen Marktes in Rees und der näheren Region und schütze Sie so vor unberechtigten Kürzungen.
Vor Ort in Rees
Kfz-Gutachter vor Ort in Rees und allen Stadtteilen
Rees ist eine vergleichsweise überschaubare, aber verkehrstechnisch gut eingebundene Stadt am Niederrhein. Neben der Kernstadt Rees gehören Stadtteile wie Millingen, Haldern, Haffen, Mehr, Bienen, Esserden, Groin und Wardhausen zum Stadtgebiet – in allen Bereichen bin ich für Sie erreichbar und komme auf Wunsch direkt zu Ihnen.
Typische Unfallschwerpunkte im Stadtgebiet sind die B67, die als überregionale Verbindungsstraße durch Rees und die umliegenden Ortschaften führt, sowie die Rheinquerungen und die Kreuzungsbereiche am Stadtrand, wo landwirtschaftlicher Verkehr auf den täglichen Pendlerverkehr trifft. Auch auf der L7 und L458 ereignen sich regelmäßig Auffahrunfälle und Vorfahrtsverletzungen, insbesondere bei schlechter Sicht oder nasser Fahrbahn in den Herbst- und Wintermonaten.
Die Nähe zu Emmerich am Rhein, Kleve und Wesel bedeutet, dass viele Pendler täglich auf diesen Strecken unterwegs sind – was das Unfallrisiko erhöht. Als regional verwurzelter Kfz-Sachverständiger kenne ich die örtlichen Gegebenheiten und kann Ihr Fahrzeug unkompliziert und schnell begutachten – direkt in Rees, ohne lange Wartezeiten. Kontaktieren Sie mich unter 0221 29203790 oder 0177 9807733.
Ihr Gutachter für Rees
Zuständig: unser Sachverständiger Sezgin Cömlek aus Moers – ca. 49 km / 60 Min. Anfahrt nach Rees.
Sezgin Cömlek
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Moers · 02851 84 2727
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Rees – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Moers aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
- Audi A4 AvantHagelschaden · Münster14.260 € Gesamtschaden
- Skoda Octavia CombiTotalschaden · Dortmund26.093 € Gesamtschaden
- Ford FocusWildunfall · Paderborn10.543 € Gesamtschaden
Häufige Fragen
- Muss ich für das Gutachten selbst bezahlen, wenn der andere Fahrer schuld ist?
- Nein. Bei eindeutigem Fremdverschulden trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten vollständig. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen mir und der Versicherung – für Sie entstehen keine Kosten.
- Kann ich den Kfz-Gutachter frei wählen oder muss ich den der Versicherung nehmen?
- Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Gutachterwahl. Kein Unfallgeschädigter ist verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung.
- Wie schnell kann ein Termin in Rees stattfinden?
- In der Regel ist eine Terminvergabe noch am selben oder am nächsten Werktag möglich. Rufen Sie einfach unter 0221 29203790 an oder schreiben Sie uns über WhatsApp an 0177 9807733. Die Begutachtung erfolgt direkt bei Ihnen in Rees oder einem anderen Ort Ihrer Wahl.
