Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Nach einem Verkehrsunfall in Kleve stehen Betroffene oft unter Schock und wissen nicht, welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger stehe ich Unfallgeschädigten in Kleve und der gesamten Region am Niederrhein zur Seite – schnell, kompetent und auf Ihrer Seite. Ein professionelles Gutachten sichert Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und sorgt dafür, dass Sie keinen Cent Ihres rechtmäßigen Schadenersatzes verlieren.
Unfallgutachten in Kleve
Ein Kfz-Gutachten ist nach einem Verkehrsunfall mit Fremdverschulden das wichtigste Dokument zur Schadensregulierung. Es dokumentiert den Fahrzeugschaden vollständig und beweissicher: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert werden fachkundig ermittelt. Nur auf Basis eines unabhängigen Gutachtens können Sie sicherstellen, dass die Versicherung des Unfallverursachers den tatsächlichen Schaden vollständig erstattet – und nicht nur einen gekürzten Pauschalbetrag zahlt. Ich begutachte alle Fahrzeugtypen: PKW, Transporter, Motorräder und Nutzfahrzeuge.
Freie Gutachterwahl – Ihr gutes Recht
Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass sie nach § 249 BGB das Recht haben, einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat keinerlei Recht, Ihnen einen bestimmten Gutachter oder eine Partnerwerkstatt vorzuschreiben. Vertrauen Sie nicht voreilig den Empfehlungen der gegnerischen Versicherung – deren Interesse liegt in der Schadensminimierung, nicht in Ihrer vollständigen Entschädigung. Als unabhängiger Sachverständiger bin ich ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und arbeite ohne Bindung an Versicherungen oder Werkstattketten.
Ablauf & schnelle Terminvergabe
Ich weiß, dass nach einem Unfall Eile geboten ist. Deshalb biete ich Unfallgeschädigten in Kleve eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe – oft noch am selben oder nächsten Tag. Der Ablauf ist denkbar einfach: Sie melden sich per Telefon unter 0221 29203790 oder per WhatsApp unter 0177 9807733. Ich vereinbare einen Besichtigungstermin, der für Sie passt – ob bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt Ihres Vertrauens. Nach der Fahrzeugbegutachtung erhalten Sie das fertige Schadensgutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Das Gutachten wird der Versicherung direkt übermittelt, sodass die Schadensregulierung umgehend eingeleitet werden kann.
Kosten bei Fremdverschulden
Wenn Sie als Unfallgeschädigter nicht selbst schuld an dem Unfall sind, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Gutachterkosten. Das ist gesetzlich im Rahmen des Schadensersatzrechts nach § 249 BGB geregelt. Für Sie entstehen in einem solchen Fall keinerlei Kosten. Sie müssen lediglich in Vorleistung gehen – ich übernehme jedoch die gesamte Kommunikation mit der Versicherung und begleite Sie durch den gesamten Regulierungsprozess. Auch bei Teilschuld oder unklarer Sachlage berate ich Sie gerne vorab, welche Möglichkeiten bestehen.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Viele Unfallgeschädigte lassen erhebliche Entschädigungsansprüche ungenutzt, weil sie nicht wissen, dass neben den Reparaturkosten weitere Positionen geltend gemacht werden können. Als erfahrener Kfz-Sachverständiger ermittle ich für Sie:
- Merkantile Wertminderung: Auch ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert. Diese Wertminderung steht Ihnen als Schadensersatz zu.
- Nutzungsausfall: Für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, können Sie eine Entschädigung beanspruchen – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
- Wiederbeschaffungsaufwand: Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ermittle ich den realistischen Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs, damit Sie fair entschädigt werden.
Zögern Sie nicht, alle Ihnen zustehenden Positionen konsequent einzufordern. Ich helfe Ihnen dabei, keinen berechtigten Anspruch zu übersehen.
Vor Ort in Kleve
Kfz-Gutachter vor Ort in Kleve und Umgebung
Kleve ist eine lebendige Stadt im Kreis Kleve, direkt an der niederländischen Grenze gelegen, mit rund 52.000 Einwohnern. Zu den wichtigen Stadtteilen und Bezirken zählen Rindern, Materborn, Kellen, Reichswalde, Griethausen und Wardhausen. Unfallschwerpunkte befinden sich regelmäßig auf stark befahrenen Achsen wie der B9 (Bundesstraße Richtung Kranenburg und Emmerich), der B57 sowie auf der Nassauer Allee und der Krefelder Straße im Stadtgebiet. Auch der Kreuzungsbereich am Minoritenplatz sowie die Zufahrten zur Innenstadt sorgen im täglichen Pendler- und Lieferverkehr immer wieder für Auffahrunfälle und Kollisionen.
Als regional tätiger Kfz-Sachverständiger bin ich mit den örtlichen Gegebenheiten in Kleve bestens vertraut. Ich komme zur Begutachtung direkt zu Ihnen – ob in der Klever Unterstadt, in einem der Außenbezirke oder bei einer ansässigen Werkstatt Ihres Vertrauens. Auch Unfallgeschädigte aus den Nachbargemeinden Kranenburg, Bedburg-Hau, Goch und Kalkar betreue ich zuverlässig. Rufen Sie mich nach einem Unfall einfach an unter 0221 29203790 oder schreiben Sie mir via WhatsApp unter 0177 9807733 – ich bin schnell vor Ort.
Ihr Gutachter für Kleve
Zuständig: unser Sachverständiger Sezgin Cömlek aus Moers – ca. 66 km / 80 Min. Anfahrt nach Kleve.
Sezgin Cömlek
Kfz-Sachverständiger · Einsatzbasis Moers · 02821 52 7360
Termin vor Ort, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst in Kleve – auch abends und am Samstag nach Absprache.
Ebenfalls von Moers aus betreut
Unfallbeispiele aus der Region
- Audi A4 AvantHagelschaden · Münster14.260 € Gesamtschaden
- Skoda Octavia CombiTotalschaden · Dortmund26.093 € Gesamtschaden
- Ford FocusWildunfall · Paderborn10.543 € Gesamtschaden
Häufige Fragen
- Muss ich als Unfallgeschädigter in Kleve die Gutachterkosten selbst bezahlen?
- Nein. Wenn der Unfall nicht Ihre Schuld war, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Kosten des Gutachtens gemäß § 249 BGB. Für Sie entstehen keine Auslagen.
- Darf die Versicherung mir vorschreiben, welchen Gutachter ich beauftragen muss?
- Nein. Sie haben als Unfallgeschädigter das gesetzlich verbriefte Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen weder einen bestimmten Sachverständigen noch eine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Beauftragen Sie ausschließlich einen unabhängigen Gutachter, der Ihre Interessen vertritt.
- Wie schnell kann ich nach einem Unfall in Kleve einen Termin bekommen?
- In der Regel ermögliche ich eine Begutachtung noch am selben oder am nächsten Werktag. Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch unter 0221 29203790 oder per WhatsApp unter 0177 9807733, und wir vereinbaren umgehend einen Termin – bei Ihnen vor Ort, wo immer es Ihnen am besten passt.
