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Nutzungsausfall nach dem Unfall: Anspruch, Dauer und Höhe

Ratgeber: Nutzungsausfall nach dem Unfall: Anspruch, Dauer und Höhe

Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger

Anspruch auf Nutzungsausfall

Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung pro Tag. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit.

Höhe des Tagessatzes

Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe (A bis L) der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Kleinwagen liegen am unteren Ende, Oberklasse deutlich höher. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig eine Gruppe abgestuft.

Dauer

Ersetzt wird die Reparaturdauer laut Gutachten plus angemessene Zeit für Begutachtung und Werkstattsuche. Bei Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, meist 10 bis 14 Tage.

Kostenlos in 10 Sekunden

Habe ich Anspruch auf ein kostenloses Gutachten?

Für Geschädigte kostenfrei, wenn die gegnerische Versicherung haftet.

Wer hat den Unfall verursacht?
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0221 29203790

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.

Nachweis

Das Gutachten weist die Fahrzeuggruppe und die voraussichtliche Reparaturdauer aus – die wichtigste Grundlage für Ihre Forderung.

Häufige Fragen

Bekomme ich Nutzungsausfall auch für Wochenenden?
Ja, der Anspruch gilt für Kalendertage, nicht nur Werktage.