Nutzungsausfall nach dem Unfall: Anspruch, Dauer und Höhe

Aktualisiert am 11.10.2026 Denis Sieger
Anspruch auf Nutzungsausfall
Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und nehmen keinen Mietwagen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung pro Tag. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit.
Höhe des Tagessatzes
Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe (A bis L) der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Kleinwagen liegen am unteren Ende, Oberklasse deutlich höher. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig eine Gruppe abgestuft.
Dauer
Ersetzt wird die Reparaturdauer laut Gutachten plus angemessene Zeit für Begutachtung und Werkstattsuche. Bei Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, meist 10 bis 14 Tage.
Nachweis
Das Gutachten weist die Fahrzeuggruppe und die voraussichtliche Reparaturdauer aus – die wichtigste Grundlage für Ihre Forderung.
Häufige Fragen
- Bekomme ich Nutzungsausfall auch für Wochenenden?
- Ja, der Anspruch gilt für Kalendertage, nicht nur Werktage.