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Nutzungsausfall-Rechner
Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Ausfalltag eine Entschädigung zu. Hier rechnen Sie Gruppe × Tage.
Tagessatz Gruppe C: [LIZENZWERT]
Für diese Gruppe ist noch kein lizenzierter Tagessatz hinterlegt.
Die anerkannte Dauer und Gruppe weist das Gutachten aus – wir kümmern uns darum.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wann besteht Anspruch auf Nutzungsausfall?
Können Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen und verzichten auf einen Mietwagen, ersetzt die gegnerische Haftpflicht den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit durch eine pauschale Entschädigung pro Tag. Voraussetzung sind Nutzungswille und hypothetische Nutzungsmöglichkeit: Sie hätten das Fahrzeug tatsächlich gebraucht und hätten es auch fahren können (z. B. kein Krankenhausaufenthalt).
Der Anspruch besteht für die Dauer der Reparatur oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffung, jeweils zuzüglich einer angemessenen Überlegungs- und Begutachtungszeit.
Fahrzeuggruppen A bis L
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Fahrzeuggruppe der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Kleinstwagen bilden Gruppe A, Luxusfahrzeuge Gruppe L. Die Zuordnung ergibt sich aus Marke, Modell und Ausstattung; das Gutachten weist die Gruppe aus. Bei Fahrzeugen über fünf Jahren wird häufig eine Gruppe, über zehn Jahren zwei Gruppen abgestuft.
Hinweis: Die konkreten Tagessätze sind lizenzpflichtig. Diese Tabelle wird mit markierten Platzhaltern ausgeliefert; die lizenzierten Werte werden im Admin eingetragen.
Welche Dauer wird anerkannt?
Maßgeblich ist die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer in Arbeitstagen zuzüglich Wochenenden und Wartezeiten auf Ersatzteile, die Sie nicht zu vertreten haben. Bei Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, typischerweise 10 bis 14 Kalendertage. Verzögert sich die Reparatur durch die Werkstatt, geht das grundsätzlich nicht zu Ihren Lasten – das Werkstattrisiko trägt der Schädiger.
Nutzungsausfall oder Mietwagen?
Beides zugleich geht nicht. Wer auf das Auto angewiesen ist, nimmt den Mietwagen; wer vorübergehend auf ÖPNV oder Zweitwagen ausweichen kann, ist mit dem Nutzungsausfall meist besser bedient, weil er bar ausgezahlt wird. Ein Gutachten dokumentiert Fahrzeuggruppe und Reparaturdauer und ist damit die Grundlage für beide Varianten.
FAQ
- Gibt es Nutzungsausfall für Motorräder und Wohnmobile?
- Grundsätzlich ja, wenn das Fahrzeug nicht nur Freizeitzwecken dient. Bei reinen Saisonfahrzeugen wird der Anspruch oft bestritten.
- Was ist, wenn ich einen Zweitwagen habe?
- Dann fehlt es meist an der fühlbaren Beeinträchtigung – der Anspruch entfällt häufig.
- Wie weise ich die Ausfalldauer nach?
- Über das Gutachten (Reparaturdauer) und die Reparaturrechnung oder Werkstattbescheinigung.