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Unfall-Checkliste

Haken Sie Schritt für Schritt ab, was nach dem Unfall zu tun ist – und speichern Sie die Liste als PDF.

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  11. 1–2 Wochen
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Punkt „Gutachter beauftragen“ erledigen wir für Sie – melden Sie den Schaden in 60 Sekunden.

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.

Die ersten Minuten

Sicherheit geht vor: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck in 100 m (Autobahn 200 m). Verletzte versorgen und bei Personenschaden den Notruf 112 wählen. Die Polizei (110) ist bei Verletzten, hohem Sachschaden, unklarer Schuld oder Beteiligung ausländischer Fahrzeuge sinnvoll. Vermeiden Sie Schuldanerkenntnisse am Unfallort – schildern Sie nur den Ablauf.

Beweise sichern

Fotografieren Sie Gesamtsituation, Fahrzeugpositionen, Bremsspuren, Verkehrszeichen und alle Schäden aus mehreren Winkeln, bevor Fahrzeuge bewegt werden. Notieren Sie Kennzeichen, Namen, Anschrift, Versicherung und Versicherungsnummer der Gegenseite sowie Kontaktdaten von Zeugen. Ein Unfallbericht (Europäischer Unfallbericht) hilft, muss aber nicht unterschrieben werden, wenn Sie unsicher sind.

  • Fotos von allen Seiten, nah und fern
  • Kennzeichen und Versicherung der Gegenseite
  • Zeugen mit Telefonnummer
  • Uhrzeit, Ort, Wetter, Straßenverhältnisse

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Habe ich Anspruch auf ein kostenloses Gutachten?

Wer hat den Unfall verursacht?
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Die ersten Tage

Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (Obliegenheit) und beauftragen Sie bei Fremdschuld einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – nicht den der gegnerischen Versicherung. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Abrechnung über das „Schadenmanagement“ der Gegenseite drängen. Bewahren Sie alle Belege auf: Abschleppkosten, Taxi, Mietwagen, Attest.

Ansprüche anmelden

Neben Reparaturkosten stehen Ihnen Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Kostenpauschale (ca. 25–30 €), Abschleppkosten, Gutachterkosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld zu. Das Gutachten ist die Grundlage für alle Positionen. Bei strittiger Haftung kann die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll sein – wir vermitteln keine Anwälte gegen Provision.

FAQ

Muss ich die Polizei rufen?
Nicht zwingend bei reinem Blechschaden mit klarer Schuld. Bei Verletzten, Unklarheit oder Fahrerflucht: ja.
Darf ich das Fahrzeug nach dem Unfall bewegen?
Erst nach Fotodokumentation, wenn es den Verkehr behindert.
Wie lange habe ich Zeit, den Gutachter zu beauftragen?
Möglichst sofort – vor Reparatur und bevor Spuren beseitigt werden.

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